Was bedeutet 1/5 Regelung bei der Steuerberechnung im Fall einer Abfindung? Danke an allen Steuerexperten!Gruß
2007-04-22 08:22:12 UTC
Was bedeutet 1/5 Regelung bei der Steuerberechnung im Fall einer Abfindung? Danke an allen Steuerexperten!Gruß
Einer antworten:
Alfons
2007-04-22 08:55:24 UTC
Obwohl Abfindungen entgehende Verdienstmöglichkeiten mehrerer Jahre abdecken, werden sie meist zusammengeballt in einem Jahr ausbezahlt. Wegen des progressiven Steuertarifs würde sich dann bei normaler Versteuerung eine oft ungerechtfertigt hohe Steuerbelastung ergeben. Um die Progressionswirkung im Jahr der Auszahlung abzumildern, wird deshalb die Abfindungszahlung nach der Fünftelregelung steuerlich günstiger behandelt..
Das Finanzamt berücksichtigt die Fünftelregelung im Falle einer Abfindung wie folgt nach § 34 Abs. 1 EStG:
In der Einkommensteuerveranlagung wird zunächst der steuerpflichtige Teil der Abfindung - also die Abfindung nach Abzug des Steuerfreibetrages - aus dem zu versteuernden Einkommen herausgerechnet und durch fünf dividiert. Dann wird ein Fünftel dem zu versteuernden Einkommen wieder hinzugerechnet, die Steuer für dieses Fünftel berechnet und der ermittelte Steuerbetrag dann verfünffacht.
Diese Regelung ist besonders günstig für jene, die vergleichsweise geringe Einkünfte erzielen.
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