Frage:
Rechtslage BRD - Österreich?
2007-08-24 02:20:12 UTC
Hallo,
ein Freund hat in BRD eine Schuldlast beim Finanzamt, die Im Oktober gezahlt werden muss.
Es geht um die Steuern die er als Freiberufler während der Arbeit in BRD im letzten Jahr hätte zahlen müssen.
In diesem Jahr ist er für 6 Monate in die Niederlanden gezogen, und ist auch dort gemeldet - dies hat er beim FA auch so angegeben.
Nun hat er einen Auftrag in Salzburg (Österreich) angenommen und ist dort gemeldet.
Nun ist das problem, dass er die Steuerschulden beim Finanzamt BRD (noch) nicht zahlen kann und Sorge hat, dass irgendwie länderübergreifend sein Besitz (Gehalt etc.) gepfändet werden kann.
Wie ist da eigentlich die Rechtslage?

Danke im voraus für eure Antworten :-)

Flo
Zwei antworten:
willi0867
2007-08-27 03:18:25 UTC
Moin



nach eu-recht ist eine pfändung oder eine schuld übertragung an das orts-fa des schuldners möglich kostet ihm ne menge geld



er sollte dem fa seine situation mitteilen und einen aufschub der zahlung mit zahlungstermin beantragen , wenn er dem fa einen festen termin nennen kann an dem er den betrag zahlt sind die meistens einverstanden . nur wenn er diesen termin nicht einhält kommt unwiedreruflich ein haftbefehl wegen steuerbetrug und der gilt europa weit. egal wo er dann in europa ist er wird verhaftet und die kosten trägt er auch noch



mfg
Craig
2007-08-26 22:32:17 UTC
das klingt ziehmlich schwierig ich kenne da jetzt die rechtslage nicht genau aber ich denke er hat woanders nichts zubefürchten


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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