Frage:
Ausländischer Steuern - 19 USt?
xxhoney
2008-05-21 09:41:07 UTC
Bsp.
Beträgt für die Ware 160 Euro (Schwedische Vorsteuer)
Beim Verkauf dann 80 Euro (Deutsche Umsatzsteuer)
Kann ich die Schwedische Vorsteuer vom Deutschen Umsatzsteuer abziehen und den Umsatzsteuerlast zum Finanzamt schicken oder ist es nicht möglich?


(Details)
Schweden gehört nicht zur Binnenmarkt und man muss dort als Unternehmer schwedischer Umsatzsteuer mit drauf zahlen, dass heiß aber für uns dass man es am Ende des Jahres von der schwedischen Behörde zurückbekommt.
Zwei antworten:
Stefan
2008-05-23 04:11:13 UTC
Bezieht ein Unternehmer Waren von einem Unternehmer aus einem EG-Land (innergemeinschaftlicher Erwerb), so unterliegen diese Lieferungen nicht der Umsatzsteuer (und Schweden gehört in diesen Länderkreis, anders als z.B. Norwegen und die Schweiz).



Konkret:

Der Schwedische Lieferant stellt seine Rechnung "netto" aus, verweißt auf eine innergem. Lieferung und gibt dabei seine schwedische USt-ID Nummer an.



Der deutsche Leistungsempfänger muss die Umsatzsteuer auf den Nettowert zahlen, hat aber zeitgleich Anspruch auf Vorsteuer in höhe des Nettowerts, sprich es ergibt sich keine Belastung daraus.



Lediglich die USt beim Verkauf muss an das Finanzamt abgeführt werden.
swissnick
2008-05-21 16:52:22 UTC
Entweder ist es ein Binnenmarkt-Geschäft, und dann kannst Du die Vorsteuer voll abziehen - oder es ist kein Binnenmarkt-Geschäft, und dann muss der schwedische Lieferant Dir die Ware steuerfrei exportieren. Welche Variante gilt, weiss ich nicht sicher.



In keinem Fall bleibt die Vorsteuer bei Dir hängen.



Allerdings erachte ich das Zahlenbeispiel als reichlich fiktiv. Denn so extrem hoch ist die schwedische Steuerlast auch wieder nicht, dass Du bei tieferem Nettopreis das Doppelte an reiner Steuer wie in D hättest...


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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