Frage:
Rückerstattung von Steuern in Deutschland aus Einkünften in China?
bmk
2007-08-29 20:17:09 UTC
Ich, Studentin,mache grad ein Praktikum in China. Verdiene Geld, aber muss Steuern zahlen. Bekomme ich die Steuern in Deutschland zurück,weil ich nicht mehr als diese 7000€ im Jahr verdient habe? (und in Deutschland habe ich dieses Jahr auch noch nichts verdient)
Oder gibt es da wieder andere Regelungen, wegen Ausland? Und brauche ich dafür bestimmte Dokumente der Firma ? Weiß da jemand etwas drüber, weil schon viel wegfällt vom Verdienten.
Wäre sehr hilfreich, wenn da jemand helfen könnte :)
Drei antworten:
2007-09-02 04:04:13 UTC
Da es sich um ausländisches Einkommen handelt, bekommst Du vom deutschen Finanzamt keine deutsche Steuer zurück.

Du hast ja auch nichts ans deutsche Finanzamt gezahlt.



Wenn Steuern in China einbehalten worden sind, so ist in China eine Steuererklärung zu machen, damit du die einbehaltene Chinesische Steuer von China zurück bekommst.



In Deutschland unterliegen ausländische Einkommen dem Progressionsvorbehalt.



Das bedeutet das dass ausländisches Einkommen herangezogen wird, um einen höheren Steuersatz für inländisches Einkommen zu berechnen.



Solltest Du im Innland kein Einkommen erzielt haben passiert nichts. Das ausländische Einkommen bleibt steuerfrei.



Ist das in China verdiente Geld jedoch von der Chinesischen Firma einem deutschen Unternehmen in Rechnung gestellt worden, so hast du innländisches Einkommen erzielt.

Das jedoch nach Doppelbesteuerungsabkommen (Deutschalnd / China) zu behandeln ist.



Also genau erkundigen ob es sich um "reines" ausländisches Einkommen handelt.
wilfried73
2007-08-31 11:17:05 UTC
du kannst versuchen, informationen bekommst du bestimmt von deinem ehemaligen arneitgeber in china, in china eine steuererklärung abzugeben...bei einem abkommen zwischen zwei ländern ist das doppelbesteuerungsabkommen und dabei nimmt der jeweilige staat nur den "teil" der steuer, die ihn zustaht und nur für diesen teil erstattet er zurück fals du etwas zuviel bezahlt hast. aber mit china besteht ein solches abkommen nicht, wie z.b. mit holland, belgien etc...
Corry
2007-08-29 22:11:35 UTC
Ich wüßte nicht das es so ein Abkommen zwischen Deutschland und China gibt.

Der Fiskus wird sich hüten dir sowas zu "schenken".

Der sitzt doch wie das "Teufelchen auf seinem Berg".

Das Beste wird sein, du holst diese Auskunft bei deinem zuständigen Finanzamt ein, denn die sollen es am Ende ja zahlen.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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