Frage:
Lohnsteuerjahresausgleich?
Kochnobbi
2008-05-19 15:33:58 UTC
Ich habe heute erfahren das man den Lohnsteuerjahresausgleich für 2007 bis zum 31. Mai diesen Jahres einreichen muss? Stimmt das?
Kann mir jemand helfen?
Vier antworten:
Berni
2008-05-19 15:46:02 UTC
Es ist richtig, dass der Lohnsteuerjahresausgleich /Einkommensteuer für 2007 bis 31.5.2008 eingereicht sein muß.

Man kann aber dem Finanzamt formlos schreiben, dass man z.B. aus bestimmten Gründen um Verlängerung bis 30.06.08 z.B. bittet. Meistens wird dem entsprochen.

Steuerberater bekommen eine Frist bis Jahresende genehmigt.
2008-05-20 09:37:28 UTC
Einen Lohnsteuerjahresausgleich kannst Du nicht machen!!!



Dies können nur Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer, die das ganze Jahr durchgehend bei ein und dem selben Arbeitgeber beschäftigt waren.



>>> Alle steuerpflichtigen Personen, egal ob beschränkt oder unbeschänkt steurpflichtig, Antragsveranlagt oder Pflichtveranlagt, reichen eine Einkommensteuererklärung ein. <<<



Die Antwort von "hollunder" ist richtig, jedoch ist folgendes zu beachten, bzw. nach zu tragen:



1. Sollte das Finanzamt einem Steuerpflichtigen die Steuerformulare zusenden ist dies gleichzeitig die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung bis 31.05.



2. Wird man vom Finanzamt angeschrieben, mit der Bitte zur Abgabe der Steuereerklärung, sollte tunlichst der im Schreiben festgesetzte Termin eingehalten werden, um einer eventuellen Schätzung, Verspätungszuschlag und weitere folgen (wie z. Bsp. Säumniszuschlag) zu entgehen.



3. Ein Antrag auf Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklätung kann gestellt werde.

>>> Fristverlängerung bis 30.09. <<<

==============================================



@hollunder

>>> VORSICHT <<<



Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2007 für """"Antragsveranlagungen"""", endet nicht am 01.01.2012, sondern am 31.12.2011.

Festsetzungsfrist ist 4 Jahre und """"nicht 4 Jahre und 1 Tag"""".

Ergeht die Steuererklärung am 01.01.2012 beim Finazamt, ist sie außerhalb der Festsezungsfrist eingereicht worden und eine eventuelle Erstattung wird nicht mehr vorgenommen.



@hollunder

Sorry das ich geschrieben habe "jedesmal", hab ich auch wieder rausgenommen.

Aber wenn Du in meinem Büro so unverständlich mit Fristen umgehen würdest, würde ich Dich zusammenfalten :-)

Gerade im Steuerrecht ist es unabdinglich auf die Genauigkeit von Fristen und Terminen zu achten.
piekeliese
2008-05-19 22:45:30 UTC
Das stimmt grundsätzlich schon. Mach dir aber keine Sorgen, tust du es nicht bis dahin, wird dich das Finanzamt anschreiben (ganz sicher!) und dir eine neue Frist setzen. Reagierst du darauf auch nicht, dann wird deine Lohnsteuer geschätzt. Kann fatal sein, vermeide das, indem du die gesetzte Frist einhälst.

Ist deine Einkomenssteuererklärung in der Hand eines Steuerberaters, kein Problem. Die haben andere Fristen, du musst ihn aber nennen.
hollunder
2008-05-19 23:36:46 UTC
Keine Angst...du hast, da du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung nicht verpflichtet bist (nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit), sogar 4 Jahre Zeit zur Abgabe deiner 2007er Erklärung. Die Frist endet also erst am 1.1.2012 für die 2007er ESt-Erklärung (bis 31.12.2011 kannst du folglich abgeben). Diese Neuregelung wurde am 1.1.2008 in Kraft gesetzt und gilt rückwirkend für alle Steuererklärungen ab 2005. Ich habe bisher meine Steuererklärung für 2007 ebenfalls noch nicht abgegeben. Werde ich wohl irgendwann im Sommer machen, wenn ich etwas Luft habe...



@ Mark: die Auskunft war nicht falsch. Ich habe doch reingeschrieben, dass man bis zum 31.12.2011 abgeben kann! Wenn ich schreibe: "Die Frist ENDET am 01.01.2012" mag das vielleicht missverständlich ausgerdückt sein, im Zusammenhang mit meiner weiteren Auskunft war dies jedoch völlig richtig und auch eindeutig! Am 01.01.2012 kannst du eben nicht mehr abgeben, das meinte ich damit. Das geht auch eindeutig aus meinem Statement hervor ("Abgabe bis 31.12.2011"). Außerdem gebe ich nicht "jedes Mal" falsche Auskünfte, was soll der Blödsinn????


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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