Einen Lohnsteuerjahresausgleich kannst Du nicht machen!!!
Dies können nur Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer, die das ganze Jahr durchgehend bei ein und dem selben Arbeitgeber beschäftigt waren.
>>> Alle steuerpflichtigen Personen, egal ob beschränkt oder unbeschänkt steurpflichtig, Antragsveranlagt oder Pflichtveranlagt, reichen eine Einkommensteuererklärung ein. <<<
Die Antwort von "hollunder" ist richtig, jedoch ist folgendes zu beachten, bzw. nach zu tragen:
1. Sollte das Finanzamt einem Steuerpflichtigen die Steuerformulare zusenden ist dies gleichzeitig die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung bis 31.05.
2. Wird man vom Finanzamt angeschrieben, mit der Bitte zur Abgabe der Steuereerklärung, sollte tunlichst der im Schreiben festgesetzte Termin eingehalten werden, um einer eventuellen Schätzung, Verspätungszuschlag und weitere folgen (wie z. Bsp. Säumniszuschlag) zu entgehen.
3. Ein Antrag auf Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklätung kann gestellt werde.
>>> Fristverlängerung bis 30.09. <<<
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@hollunder
>>> VORSICHT <<<
Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2007 für """"Antragsveranlagungen"""", endet nicht am 01.01.2012, sondern am 31.12.2011.
Festsetzungsfrist ist 4 Jahre und """"nicht 4 Jahre und 1 Tag"""".
Ergeht die Steuererklärung am 01.01.2012 beim Finazamt, ist sie außerhalb der Festsezungsfrist eingereicht worden und eine eventuelle Erstattung wird nicht mehr vorgenommen.
@hollunder
Sorry das ich geschrieben habe "jedesmal", hab ich auch wieder rausgenommen.
Aber wenn Du in meinem Büro so unverständlich mit Fristen umgehen würdest, würde ich Dich zusammenfalten :-)
Gerade im Steuerrecht ist es unabdinglich auf die Genauigkeit von Fristen und Terminen zu achten.