Frage:
Lohnsteuer?
Bianca
2008-05-27 07:35:07 UTC
Hallo habe letztes jahr 07 geheiratet und jetzt kann ich ja vom ganzen jahr die abzüge zurück bekommen.
Bis wann muss ich das denn machen? wirklich nur bis zum 31.05 oder kann es auch später sein? da mir was vom arbeitgeber fehlt und ich noch leider warten muss.

vielen dank für eure antworten
Zwei antworten:
wendolin12207
2008-05-27 07:52:33 UTC
Wenn Du "Sonstige" Einkünfte hast ausser Lohn, dann ist der 31.05.08 der Termin. Auch später möglich, dann mit Zuschlägen oder nach Schätzung im Einspruchverfahren.



Wenn "Antrag auf Bescheid" also nur Lohnzahlungen hast Du bis 31.12.2010 Zeit, dann aber keine Chance mehr.



Frage ansich sowieso quer, Wer räumt schon dem Staat einen kostenlosen Kredit ein??



@SALO Bei Erklärungen heißt der Begriff

FRISTVERLÄNGERUNG



Stundung gibt es nur für fällige Zahlungen zuzüglich Zinsen



Ausserdem: Alles zurück ist abhängig

1. Höhe der Einkünfte

2. Höhe der Werbungskosten

3. Höhe der Sonderausgaben



Wobei bei 2. und 3. die Pauschabeträge überstiegen werden müssen, sonst passiert garnichts.
Salo
2008-05-27 14:44:39 UTC
Du kannst um Stundung bitten und sie dann später nachreichen...


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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